Vertraulich und sicher – melden Sie Verstöße gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).
Wenn Sie einen Verstoß beobachten, können Sie diesen vertraulich und anonym an uns melden. Wir prüfen Hinweise ernsthaft, behandeln Ihre Angaben streng vertraulich und schützen Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber nach den gesetzlichen Vorgaben.
Dieses Hinweisgebersystem wird bereitgestellt gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), das am 2. Juli 2023 in Kraft getreten ist und die EU-Whistleblower-Richtlinie (EU 2019/1937) in deutsches Recht umsetzt. Es dient der Behebung von Verstößen gegenüber gesetzlichen Anforderungen, ethischen Grundsätzen, Umwelt- und Sicherheitsbelangen sowie internen Richtlinien. Die Verarbeitung erfolgt gemäß dem Hinweisgeberinnenschutzgesetz (HinSchG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).